(Prozesszinsen nach Klagerücknahme bei schuldhaft verspätetem Vorbringen – “Erledigung des Rechtsstreits” i.S. des § 236 Abs. 2 Nr. 1 AO – Anwendungsbereich von § 236 Abs. 3 AO)
Familiensache in Übergangsfall nach Gesetzesänderung: Verfahrensfehlerhafte Zulassung der Revision; Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof in Ansehung des Meistbegünstigungsgrundsatzes; Erstreckung der Auskunftspflicht auf illoyale Vermögensminderungen im Zugewinnausgleichsverfahren; Darlegungslast des Auskunftsberechtigten