Widerruf der Flüchtlings- und Asylanerkennung; Ausschlussgründe; Zuwiderhandlungen gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen; Terrorismus; Unterstützung; Anwendungsvorrang des Unionsrechts
Nichtannahmebeschluss: § 153f Abs 2 S 1 Nr 4 StPO (Absehen von Strafverfolgung bei Straftaten nach dem VStGB – Völkerstrafgesetzbuch – ) verstößt nicht gegen Art 101 Abs 1 S 2 GGGarantie des gesetzlichen Richters