Stattgebender Kammerbeschluss: Zurückweisung einer zivilprozessualen Berufung durch Beschluss (§ 522 Abs 2 ZPO) trotz grundsätzlicher Bedeutung der Sache verletzt Rechtsschutzanspruch – hier: Wirkung des Widerrufs eines Beitritts zu einer KG nach dem Haustürwiderrufsgesetz (juris: HTürGG) im Außenverhältnis – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Zuständigkeit der Oberlandesgerichte für die Berufung gegen Entscheidungen der Amtsgerichte: Allgemeiner Gerichtsstand einer Partei im Ausland und im Inland
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung von Vereinsvorständen für masseschmälernde Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife des Vereins