(Mitwirkung des abgelehnten Richters an der Entscheidung – Tatbestandsberichtigung – keine Bekanntgabe des Berichterstatters – Tatbestand i.S. des § 108 Abs. 1 FGO – Entscheidung über Tatbestandsberichtigung gerichtsgebührenfrei)
Restschuldbefreiung: Versagung der Verfahrenskostenstundung im Eröffnungsverfahren bei erneuter Antragstellung innerhalb der 3jährigen Sperrfrist nach vorheriger Versagung der Restschuldbefreiung