Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Änderungen des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (juris: PolAufgG BY) durch das „Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen“ vom 24.07.2017 (juris: GefPersG BY) und das „Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts“ vom 18.05.2018 (juris: PolAufgG1990ÄndG BY 8) – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei mangelnder Darlegung der Beschwerdebefugnis
Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens: Auslegung der Übergangsvorschrift für bereits abgeschlossene Verfahren in so genannten „Rüge-Mischfällen“
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip ) durch familiengerichtliche Sachentscheidung unter Übergehung eines Verfahrenskostenhilfebegehrens – Gegenstandswertfestsetzung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung (§§ 102, 105 StPO) aufgrund eines unzureichend begründeten Durchsuchungsbeschlusses verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 13 Abs 1, Abs 2 GG – hier: Durchsuchung von Wohn- und Büroräumen wegen Betrugsverdachts ohne hinreichende Eingrenzung des Tatzeitraums
Nichtannahmebeschluss: Beitragspflicht zur Krankenversicherung der Rentner für Leistungen einer Pensionskasse in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit – Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung unzulässig
Nichtannahmebeschluss: keine „Ahndungslücke“ bzgl der Strafbarkeit wegen leichtfertiger Marktmanipulation gem § 39 Abs 2 Nr 11, Abs 4, § 20a Abs 1 Nr 1 WpHG idF vom 30.06.2016 in „Altfällen“ – insoweit Parallelentscheidung zum Nichtannahmebeschluss vom 03.05.2018, 2 BvR 463/17 – mangels Vorliegens einer Ahndungslücke auch keine Beschwerdebefugnis bzgl der Rüge einer Verfassungswidrigkeit des § 52 WpHG idF vom 23.06.2017