Nichtannahmebeschluss sowie Versagung von PKH für das Verfassungsbeschwerdeverfahren: Mangelnde Bewilligungsreife des PKH-Antrags im Zeitpunkt der Verfahrenserledigung bei Nichtvorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 117 Abs 2 bis 4 ZPO) – Bezugnahme auf „erstinstanzlich vorgelegte Erklärung“ insofern nicht hinreichend
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzureichende Darlegung einer Verletzung fachgerichtlicher Schutzpflichten bzgl des Rechts auf Leben bzw körperliche Unversehrtheit im Zwangsvollstreckungsverfahren
Ablehnung des Erlasses einer eA bei Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde – Verletzung von Rechten iSd § 90 Abs 1 BVerfGG nicht erkennbar
Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes durch Versagung der Wiedereinsetzung in die Klagefrist für eine Anfechtungsklage sowie durch Verneinung eines Falles höherer Gewalt iSd § 60 Abs 3 VwGO
Nichtannahmebeschluss: Verfahrensteilung der Flughafenplanung (hier: Flughafen Berlin Brandenburg / BER) in Planfeststellung des Flughafens einerseits und Flugverfahrensplanung (Flugroutenplanung) andererseits mit Rechtsschutzgarantie vereinbar – zu den Grenzen der Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern im Planfeststellungsverfahren – Wahrscheinlichkeit der eigenen Betroffenheit (hier: mit Blick auf Änderungen der Flugroutenplanung) muss für potentiell Betroffene abschätzbar sein
Nichtannahmebeschluss: Zum Ausgleich zwischen Rechtsschutzanspruch (Zugang zu Gericht) einerseits und dem rechtsstaatlichen Aspekt der Rechtssicherheit andererseits im Hinblick auf die Handhabung des Restitutionsgrundes des § 580 Nr 7b ZPO (hier: iVm § 153 VwGO) – hier: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Abweisung einer Restitutionsklage bzgl der Planfeststellung für einen Verkehrsflughafen nach Änderung der ursprünglich prognostizierten Flugverfahren (Flugrouten)