Nichtannahmebeschluss: Zur Berücksichtigung von Äußerungen aus dem laufenden Gerichtsprozess bei der Prognose einer weiteren gedeihlichen Zusammenarbeit der Arbeitsvertragsparteien – hier: keine Verletzung der Meinungsfreiheit oder des Gehörsanspruchs des Arbeitnehmers
Nichtannahmebeschluss: offensichtliches Fehlen einer Grundrechtsverletzung bei Bestätigung der Rechtsauffassung des Beschwerdeführers durch angegriffene Beschlüsse – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde
Nichtannahmebeschluss: Zur Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erfolglosigkeit eines fachgerichtlichen Rechtsbehelfs aus prozessualen Gründen – Vorlage bzw Wiedergabe des Inhalts der Rechtsbehelfsbegründung zur Darlegung der Rechtswegerschöpfung geboten
Nichtannahmebeschluss: Keine erneute verfassungsgerichtliche Überprüfung der Vorschrift des § 7 Abs 1 AAÜG idF vom 27.07.2001 – Rüge eines Verstoßes des § 307b SGB 6 idF vom 27.07.2001 gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nicht hinreichend substantiiert
Nichtannahmebeschluss: Keine erneute verfassungsgerichtliche Überprüfung der Vorschrift des § 7 Abs 1 AAÜG idF vom 27.07.2001 – Rüge eines Verstoßes des § 307b SGB 6 idF vom 27.07.2001 gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nicht hinreichend substantiiert
Nichtannahmebeschluss: Keine erneute verfassungsgerichtliche Überprüfung der Vorschrift des § 7 Abs 1 AAÜG idF vom 27.07.2001 – Rüge eines Verstoßes des § 307b SGB 6 idF vom 27.07.2001 gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nicht hinreichend substantiiert
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Fortdauer langdauernder Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – Unzureichende Begründung der fachgerichtlichen Fortdauerentscheidungen – mangelnde Konkretisierung der Kriminalprognose – mangelnde Abwägung trotz Maßregelvollzugsdauer von insgesamt 28 Jahren – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Zur Zulässigkeit polizeilicher Maßnahmen gem §§ 163b, 163c StPO gegenüber Teilnehmern einer Demonstration bei Unfriedlichkeit einer Minderheit von Versammlungsteilnehmern – ggf Entbehrlichkeit eines konkreten Tatverdachts bei Vorgehen gegen Gruppe, aus deren Gesamtauftreten sich ein Verdacht auch gegen einzelne Gruppenmitglieder ergibt – hier: sog „Blockupy“-Proteste – keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen polizeiliche Maßnahmen (Abspaltung und Einkesselung des unfriedlichen Teils des Protestzugs, Identitätsfeststellung)