Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Ausgestaltung von „Kopftuchverboten“ in Kindertagesstätten – § 7 Abs 8 S 1 KiTaG BW 2009 bedarf einschränkender verfassungskonformer Auslegung – abstrakte Gefahr für Einrichtungsfrieden bzw Neutralität nicht ausreichend – hier: Verletzung der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit einer in einer kommunalen Kindertagesstätte beschäftigten Erzieherin durch arbeitsrechtliche Sanktionierung des Tragens eines „islamischem Kopftuches“ – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber fachgerichtlichen Rechtsbehelfen zur Löschung bzw Sperrung eines zur Erstellung einer „elektronischen Gesundheitskarte“ an eine Krankenkasse übersandten Lichtbilds gem § 84 SGB Xjuris: SGB 10
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzulässigkeit wegen Subsidiarität gegenüber fachgerichtlichem Eilrechtsschutz sowie wegen unzureichender Substantiierung des eA-Antrags
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichend begründete Entscheidung über die Fortdauer von Untersuchungshaft verletzt Freiheitsrecht des Betroffenen (Art 2 Abs 2 S 2 GG) – Gegenstandswertfestsetzung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unbegründete Versäumung der Überprüfungsfrist des § 67e Abs 2 StGB hinsichtlich einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verletzt Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG und Art 104 Abs 1 GG – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde eines Suchmaschinenbetreibers gegen §§ 87f, 87g UrhG (Leistungsschutzrecht der Presseverleger) wegen Subsidiarität unzulässig – Möglichkeit und Zumutbarkeit der Inanspruchnahme fachgerichtlichen Rechtsschutzes bzw eines Schiedsverfahrens gem § 92 VGG
Nichtannahmebeschluss: Erhebung der Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren zur Rechtswegerschöpfung ( § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) auch dann erforderlich, wenn eine Gehörsverletzung (Art 103 Abs 1 GG) nicht ausdrücklich, sondern lediglich der Sache nach gerügt wird – verfassungsrechtliche Anforderungen an fachgerichtliche Handhabung der Präklusionsregelungen (hier: § 531 Abs 2 ZPO)