Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde mangels hinreichend substantiierter Begründung unzulässig – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen erheblicher Begründungsmängel und wiederholter Beschwerdeeinlegung in derselben Sache durch denselben Rechtsanwalt
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch wiederholte Terminsverlegungen der mündlichen Verhandlung auf einen Zeitpunkt, der nach dem geplanten Veröffentlichungstermin eines von der Behörde untersagten wissenschaftlichen Beitrags liegt – Gegenstandswertfestsetzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmtheit von Bewährungsauflagen – Arbeitsauflage gem § 56b Abs 2 Nr 3 StGB nur bei Festsetzung einer Frist zur Erfüllung hinreichend bestimmt – hier: Verletzung der Art 2 Abs 2 S 2, 104 Abs 1 GG durch Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes gegen eine ohne Fristende verhängte Arbeitsauflage
Nichtannahmebeschluss: Im Hinblick auf den Grundsatz der materiellen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahmen im Strafvollzug (Abbruch der substitutionsgestützten Behandlung eines Strafgefangenen)
Stattgebender Kammerbeschluss: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für PKH-Antrag nach erstinstanzlichem Obsiegen nur bei vollständigem Entfallen des Kostenrisikos – Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung von PKH im sozialgerichtlichen Verfahren bei zusprechender, jedoch anfechtbarer Hauptsacheentscheidung – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren (hier: § 78a ArbGG) – Keine Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten auf den Beschwerdeführer durch schuldhafte Fristversäumung der Rechtsanwaltsfachangestellten
Stattgebender Kammerbeschluss: Antrag auf Anhörung eines Sachverständigen (§§ 402, 397 ZPO) darf nicht allein deswegen verweigert werden, weil dem Gericht das Gutachten überzeugend und nicht weiter erörterungsbedürftig erscheint – Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG)