Nichtannahmebeschluss: Zur Statthaftigkeit der Beschwerde gem § 304 StPO gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen im Strafverfahren gem § 176 GVG – hier: Anordnung der lediglich „verpixelten“ Bildberichterstattung über Angeklagten in einem Strafverfahren – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 BVerfGG) – zudem kein Rechtsschutzbedürfnis bzgl des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anordnung des strafprozessualen Arrests (§§ 111ff StPO) wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen nur nach hinreichender Ermittlung des Sicherstellungsinteresses – hier: Verletzung von Art 14 Abs 1 GG – Gegenstandswertfestsetzung
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Untersagung der Abschiebung einer somalischen Familie mit Kleinstkind nach Italien – zu der das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge treffende Verpflichtung, bei der Abschiebung von Familien mit Kleinstkindern eine konkrete und Einzelfall bezogene Zusicherung der italienischen Behörden einzuholen, dass die Familie in Italien eine gesicherte Unterkunft für alle Familienmitglieder erhalten werde.
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 13 Abs 1 GG durch durch zu unbestimmte richterliche Durchsuchungsanordnung bezüglich geschäftlich genutzter Räume – zur Konkretisierung des äußere Rahmen, innerhalb dessen Zwangsmaßnahmen durchzuführen sind – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Durchsuchungsbeschluss muss mutmaßlich verwirklichten Straftatbestand bezeichnen – Durchsuchung der Geschäftsräume einer Gesellschaft tangiert Gesellschafter nicht generell in Grundrecht aus Art 13 GG – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Beschwerdebefugnis bzw mangels Rechtswegerschöpfung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Erforderlichkeit der eigenständigen Prüfung eines Asylanspruchs im Auslieferungsverfahren bei Anhaltspunkten für eine politische Verfolgung des Betroffenen – hier: Unterlassene Prüfung des Asylanspruchs verletzt Asylrecht (Art 16a Abs 1 GG) des Beschwerdeführers – keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Fortdauer der Auslieferungshaft
Nichtannahmebeschluss: Vorsätzliche Verletzung der Gebührenbeitreibungspflicht eines Notars (§ 17 Abs 1 BNotO) als hinreichender Grund für Amtsenthebung (§§ 95, 97 BNotO) – keine Verletzung von Art 12 Abs 1 GG, des Bestimmtheits- oder des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes