Stattgebender Kammerbeschluss: Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verletzt bei unzureichender Sachaufklärung Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG – hier: Fortdauerentscheidung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen – letzte externe Begutachtung vor mehr als 13 Jahren
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit im sozialgerichtlichen Eilverfahren – Heranziehung von Umständen aus der Vergangenheit bei Entscheidung über gegenwärtige Bedürftigkeit nur beschränkt zulässig – hier: keine Grundrechtsverletzung bei mangelnder Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit durch partiell unzutreffende eidesstattliche Versicherung der Beschwerdeführer zu Einkommensverhältnissen
Nichtannahmebeschluss: Wohnungsdurchsuchung wegen des auf kriminalistische Erfahrungssätze gestützten Verdachts des fortdauernden Besitzes kinderpornografischer Schriften begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken – zudem keine Verletzung des Richtervorbehalts (Art 13 Abs 2 GG) bei wörtlicher Übernahme eines für den konkreten Einzelfall begründeten staatsanwaltlichen Entwurf einer Durchsuchungsanordnung
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Teilweise Außervollzugsetzung einer sitzungspolizeilichen Anordnung bzgl Foto- und Filmaufnahmen in einer strafprozessualen Hauptverhandlung (Medienverfügung) – Fehlen einer Begründung der Medienverfügung gegenüber den Betroffenen
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei ausstehendem strafvollstreckungsrechtlichen Hauptverfahren bzgl Gewährung von Taschengeld (§ 46 StVollzG) – mangels schweren Nachteils keine Vorabentscheidung (§ 90 Abs 2 S 2 BVerfGG) geboten
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Aufklärungspflicht der Fachgerichte zur Abgrenzung zwischen bloßem Rechtsfehler und Nichtberücksichtigung entscheidungserheblicher Tatsachen im strafprozessualen Wiederaufnahmeverfahren – hier: Strafbefehlsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei fehlenden Angaben zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit im Akteninhalt
Stattgebender Kammerbeschluss: Arbeitsbelastung einer Strafkammer kann Haftfortdauer grundsätzlich nicht rechtfertigen – Sowie zu den Begründungsanforderungen an eine Haftfortdauerentscheidung bzgl bereits lange währender Untersuchungshaft – hier: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG – Gegenstandswertfestsetzung