Wiederholung einer eA: Vorläufige Untersagung der Überstellung eines irakischen Asylantragstellers nach Griechenland in Anwendung der Verordnung EGV 343/2003 vom 18.02.2003
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) durch Erlöschen alter Wasserrechte – hier: Erlaubnis zum Betrieb einer Wasserkraftanlage gem § 23 Nr 3 WasG SN 1909 – Erfordernis des Vorhandenseins funktionstüchtiger Anlagen für Bestandsschutz – Zur Vereinbarkeit von § 136 S 2 WasG SN idF vom 09.08.2004 mit Art 14 Abs 1 GG
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Stichtagsregelung für die Wertermittlung bzgl Grundstücken im Entschädigungsgebiet des Flughafens Berlin-Schönefeld – Auslegung des § 74 Abs 2 S 3 VwVfG BB 2004 verletzt Eigentumsgarantie – Besonderes Gewicht des Eigentums, soweit es die persönliche Freiheit des Einzelnen im vermögensrechtlichen Bereich sichert – jedoch keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder auf ein faires Verfahren – Gegenstandswertfestsetzung auf 145000 Euro
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 GG durch eine zivilgerichtliche Verurteilung, die wörtliche Zitierung von Teilen eines anwaltlichen Schreibens im Internet zu unterlassen
Nichtannahmebeschluss: Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine Versuchsreihe der Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung („CERN“) – zur staatlichen Verantwortung, öffentlich diskutierte Warnungen vor Großschadensereignissen empirisch zu widerlegen
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bzgl Maßnahmen in strafprozessualem Ermittlungsverfahren – Keine Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) bei Verweigerung von Akteneinsicht im laufenden Ermittlungsverfahren – Kein Anspruch auf Pflichtverteidigerbestellung
Nichtannahmebeschluss: Keine Aufhebung sozialgerichtlicher Entscheidungen bzgl der Höhe des Regelleistung für Alleinstehende gem § 20 Abs 2 Halbs 1 SGB 2 idF vom 24.12.2003 nach Unvereinbarerklärung dieser Vorschrift mit Weitergeltungsanordnung durch Senatsentscheidung des BVerfG vom 09.02.2010 (1 BvL 1/09) – Hälftige Auslagenerstattung gem § 34a Abs 3 BVerfGG bei teilweiser Begründetheit und teilweiser Unzulässigkeit
Nichtannahmebeschluss: Zweitwohnungssteuer und Residenzpflicht eines Beamten – Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG wegen Residenzpflicht oder aufgrund eines etwaigen Erhebungsdefizits – Zudem auch keine Verletzung von Art 6 Abs 1 GG