Nichtannahmebeschluss: Keine Aufhebung sozialgerichtlicher Entscheidungen bzgl der Höhe des Regelleistung für Alleinstehende gem § 20 Abs 2 Halbs 1 SGB 2 idF vom 24.12.2003 nach Unvereinbarerklärung dieser Vorschrift mit Weitergeltungsanordnung durch Senatsentscheidung des BVerfG vom 09.02.2010 (1 BvL 1/09) – Hälftige Auslagenerstattung gem § 34a Abs 3 BVerfGG bei teilweiser Begründetheit und teilweiser Unzulässigkeit