Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Art 103 Abs 1 GG an die Entscheidung der Zivilgerichte über die Erhebung eines angebotenen Beweises – hier: Sachverständigenbeweis bzgl der Unzumutbarkeit aus Gesundheitsgründen, weiterhin als Handelsvertreter tätig zu sein – keine Grundrechtsverletzung durch Absehen von Beweiserhebung
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Offensichtliche Unzulässigkeit einer unzureichend begründeten Verfassungsbeschwerde – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1000 Euro zu Lasten des Bevollmächtigten
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 8000 Euro trotz Beschwerderücknahme – offensichtliche Erfolgsaussichten im Zeitpunkt der Beschwerdeeinlegung