Insolvenzanfechtung: Überweisung der auf das Geschäftskonto des Tankstellenbetreibers eingezahlten Erlöse aus Kraftstoffverkäufen an das Mineralölunternehmen als Bargeschäft und Gläubigerbenachteiligung bei faktischer Behinderung des Vollstreckungszugriffs dritter Gläubiger