Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG wegen fehlender Prüfung einer Vorlage zum Gerichtshof der Europäischen Union – hier: Vergütungspflicht für Vervielfältigungsgeräte (Drucker und Plotter) gemäß § 54a UrhG idF vom 25.07.1994
Honorarverteilungsvertrag – Regelung über Einbeziehung von Leistungen in das Regelleistungsvolumen – Vorrangigkeit der Vorgaben des Bewertungsausschusses – Honorarkürzungen bei Fallwertsteigerungen – Gestaltungsfreiheit des Bewertungsausschusses – Verfassungsmäßigkeit