Kein Übergang einer stromsteuerrechtlichen Erlaubnis durch Verschmelzung – kein Übergang höchstpersönlicher Rechtspositionen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil V R 34/10 – Vorsteueraufteilung bei Berufung auf Steuerfreiheit nach Gemeinschaftsrecht betreffend Geldspielgeräte – Keine Aufteilung nach dem Flächenschlüssel – Aufteilung nach dem Umsatzschlüssel – Zur Bindung von Verwaltungsanweisungen)
Prüfungsanordnung bei atypisch stiller Gesellschaft – Gewinnfeststellung bei einer Vielzahl von stillen Beteiligungen am selben Unternehmen – Darlegung von Revisionszulassungsgründen