Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an Entscheidung über die Fortdauer einer bereits lange andauernden Unterbringung im Maßregelvollzug – hier: Unzureichende Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles im Rahmen der Gefahrenprognose – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Zur Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Verhängung von Erzwingungshaft gem § 901 ZPO aF (jetzt: § 802g ZPO) – keine kürzere Bemessung bei Vollstreckung wegen einer Geldforderung mit Blick auf Forderungshöhe geboten – Erzwingungshaft muss zudem nicht hinter ersatzweise angeordneter Ordnungshaft zurückbleiben