Patentbeschwerdeverfahren – “Unterseeboot” – Widerrufsgrund der widerrechtlichen Entnahme – Einspruchsrücknahme – Erledigung des Einspruchsbeschwerdeverfahren in der Hauptsache – Erklärung der Wirkungslosigkeit des vorangegangenen Beschlusses – keine Fortsetzung des Einspruchsverfahrens von Amts wegen – unabhängig davon, ob das Streitpatent auf den Einsprechenden übergegangen ist, erfolgt keine Sachprüfung der widerrechtlichen Entnahme von Amts wegen – umfassende Prüfung der Patentfähigkeit seitens der Prüfungsstelle bei Popularrechtsbehelfen, nicht aber bei einem Individualantrag des Verletzten – Widerruf aus einem anderen Grund als der widerrechtlichen Entnehme ist mit Rechtsschutzbegehren des Verletzten nicht vereinbar – Widerruf aus sonstigem Grund scheidet im Einspruchsbeschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht aus
Patentrecht: Widerruf eines nicht patentfähigen Patents; Protokollierung der formlosen Anhörung von Verfahrensbeteiligten sowie der Vernehmung von Dritten – Schweißheizung