Stattgebender Kammerbeschluss: Aufhebung eines Parteiausschlusses (§ 10 Abs 4 PartG) unter Verkennung der insofern eingeschränkten Kontrolldichte staatlicher Gerichte verletzt Art 3 Abs 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot
(Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Organisatorische Maßnahmen in From von Erledigungsvermerken in Fristenkalender un anschließend in Akte; eigenverantwortliche Prüfung durch Rechtsanwalt bei Aktenvorlage)
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verkennung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Mitteilungspflicht aus § 243 Abs 4 StPO sowie an die Beruhens-Beurteilung bei relativen Revisionsgründen