Markenbeschwerdeverfahren – „arztrente“ – zur Prüfung der absoluten Schutzhindernisse: Würdigung aller beanspruchten Waren und Dienstleistungen erforderlich, Möglichkeit der Zusammenfassung in Gruppen – Vielzahl angemeldeter Waren und Dienstleistung – fehlende Auseinandersetzung – Zurückverweisung an das DPMA – Wahrscheinlichkeit der Nichtbenutzung der überwiegenden Zahl der beanspruchten Waren und Dienstleistungen stellt keine bösgläubige Anmeldung dar – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
(Zur Frage der Rückwirkung von § 11 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 52 Abs. 30 Satz 1 EStG – Einbringung der Neuregelung in den Deutschen Bundestag als maßgeblicher Zeitpunkt für den Vertrauensschutz)
Herstellungskostenminderung durch nachträglich gewährten Zuschuss – Abschnittsbesteuerung (Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 9.3.2011 als NV-Entscheidung abrufbar.)
Markenbeschwerdeverfahren – „Apriori-Film/a priori (Gemeinschaftsmarke)“ – teilweise Waren- und Dienstleistungsidentität, teilweise Dienstleistungsähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – klangliche Verwechslungsgefahr