Kein Klärungsbedarf hinsichtlich der Beweislast für Betriebsaufgabe oder Grundstücksentnahme – Umkehr der Beweislast bei schuldhafter Beweislastvereitelung durch Finanzamt – Abmilderung der Regeln einer strengen Überzeugungsbildung – Reduzierte Anforderungen an die Gewissheit von Tatsachenfeststellungen – Kein Verfahrensmangel bei Fehler in der Beweiswürdigung