(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 24.05.2013 VII B 163/12 – Übergehen eines Beweisantrags – Keine Bindung an den Inhalt von Strafurteilen – Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 24.05.2013 VII B 163/12 – Verwertung von Vernehmungsprotokollen der Zollfahndung und Anhörungsvermerken eines Arbeitgebers – Übergehen eines Beweisantrags – Verhältnis von Besteuerungsverfahren und Strafverfahren – Müllverbrennungsanlage kein Zolllager)
Urheberrechtlicher Leistungsschutz von Sendeunternehmen: Aussetzung eines Klageverfahrens bei Geltendmachung des Anspruchs auf Abschluss eines Vertrages über die Kabelweitersendung im Wege des Zwangslizenzeinwands zur Ermöglichung der erforderlichen Durchführung eines Schiedsstellenverfahrens
Erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung: Auslegung der Besonderen Versicherungsbedingungen für einen Forderungsausfall