Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren – Zur objektiven Bedeutung eines Verfahrens ua für Parallelverfahren – hier: Minderung des subjektiven Wertes wegen geringerer objektiver Bedeutung um ein Drittel
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren – Zur objektiven Bedeutung eines Verfahrens – hier: Minderung des subjektiven Wertes wegen geringerer objektiver Bedeutung um die Hälfte – ua keine Bedeutung für Parallelverfahren
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Nichtberücksichtigung von freiwillig geleisteten Beiträgen zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung der DDR; gerichtliche Kontrolle der Übergangsregelung für sog. rentennahe Versicherte bei Systemumstellung