Erneuter Eigenantrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens: Rechtsschutzinteresse trotz bereits erfolgter Restschuldbefreiung in einem vorangegangenen Verfahren
Nichtannahmebeschluss: Geldentschädigung wegen immaterieller Schäden durch rechtswidrige Umstände einer Freiheitsentziehung nur bei hinreichender Schwere der Rechtsverletzung