Markenbeschwerdeverfahren – Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Anmeldegebühr – Organisationsverschulden – keine ausreichende Einweisung und Überwachung
Markenbeschwerdeverfahren – Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr – Rechtsanwalt geht irrig von zu geringer Beschwerdegebühr aus – schuldhafte Verletzung der verkehrsüblichen Sorgfaltspflicht – Verschulden ist Markenanmelderin zuzurechnen – Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrags – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Markenbeschwerdeverfahren – Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr – Einzugsermächtigung für falsches Bürokonto – Beschwerdegebühr wurde zunächst per Lastschrift eingezogen, dann wieder zurückgebucht – Verschulden ist Widersprechender zuzurechnen – Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrags – Kostenauferlegung – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Markenbeschwerdeverfahren – “Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Einlegung der Erinnerung” – Postlaufzeit – kein Sorgfaltspflichtverstoß – Original Erinnerungsschrift ist nicht zu den Akten gelangt – Verlorengehen im Zusammenhang mit Umzug der Poststelle des DPMA innerhalb Münchens kann nicht völlig ausgeschlossen werden
Markenbeschwerdeverfahren – “Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Einlegung der Erinnerung” – Postlaufzeit – kein Sorgfaltspflichtverstoß – Original Erinnerungsschrift ist nicht zu den Akten gelangt – Verlorengehen im Zusammenhang mit Umzug der Poststelle des DPMA innerhalb Münchens kann nicht völlig ausgeschlossen werden
Markenbeschwerdeverfahren – Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr – Rechtsanwalt geht irrig von zu geringer Beschwerdegebühr aus – schuldhafte Verletzung der verkehrsüblichen Sorgfaltspflicht – Verschulden ist Markenanmelderin zuzurechnen – Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrags – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Rechtsanwaltsverschulden bei Berufungsbegründungsfristversäumung: Erforderliche Darlegung zur Kanzleiorganisation bei möglicher Fristenstreichung durch den Rechtsanwalt selbst