Frist und Form der Urteilsniederschrift im Strafverfahren: Anforderungen an die Bemühungen zur Erlangung der Urteilsunterschrift eines an ein anderes Gericht versetzten Richters
Patentbeschwerdeverfahren – keine Ausführbarkeit der Lehre – die für die Erreichung der erstrebten Wirkung notwendigen Erfordernisse sind nicht vollständig in den ursprünglichen Unterlagen enthalten – keine Offenbarung eines einzigen gangbaren Weges zur Herstellung