Krankenversicherung – grundrechtsorientierte Auslegung des Leistungsrechts – Voraussetzung der erforderlichen lebensbedrohlichen Erkrankung – voraussichtlich tödlicher Krankheitsverlauf – hier: Anspruch auf IVIG-Therapie bei Antikörpermangelsyndrom und nicht alterstypischer Häufung von schwersten rezidivierenden Pneumonien
(Krankenversicherung – Hilfsmittel zur Vorbeugung vor oder zu einem (unmittelbaren oder mittelbaren) Ausgleich einer Behinderung (hier: Definitiv-Unterschenkelprothese einschließlich Prothesenfuß) – Leistung zur medizinischen Rehabilitation – Anwendung des § 13 Abs 3a S 9 SGB 5 – Systemabgrenzung – Unterscheidung zwischen Krankheits- und Behinderungsbegriff)