Hauptverhandlung in Strafsachen: Rechtswidrige konkludent geschlossene Urteilsabsprache und Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts nach einem Urteil aufgrund informeller Verständigung
Anspruch auf rechtliches Gehör – Kein Rechtsanwendungsfehler des FG wegen missbilligendem Verhalten von Betriebsprüfern – Darlegung einer Divergenz nach Schätzung von Besteuerungsgrundlagen