Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Umsetzung der im Urteil vom 13.10.2016 (2 BvE 3/16 ua) formulierten Maßgaben bzgl der Zustimmung zum Abschluss des Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) zwischen Kanada und der Europäischen Union
Krankenversicherung – Streit um Krankenhausvergütung – Krankenkasse kann mit einem bestrittenen fälligen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegenüber Vergütungsforderungen des Krankenhauses aufrechnen – keine Ermächtigung zur Regelung von Aufrechnungsverboten oder der Fälligkeit öffentlich-rechtlicher Erstattungsansprüche in Pflegesatzvereinbarung – Fälligkeit richtet sich nach Grundsätzen des BGB – Zurückverweisung an anderen Senat des LSG
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung nach Maßgabe der Gründe bzgl des Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) zwischen Kanada und der Europäischen Union – Erfolglosigkeit der eA-Anträge bzgl der Unterzeichnung des Abkommens bzw des Beschlusses der Rats der Europäischen Union zum Abschluss von CETA mangels unmittelbarer Rechtswirkung – Folgenabwägung bzgl der vorläufigen Anwendung des Abkommens – drohende schwere Nachteile für Schutzgüter der Art 20 Abs 1, Abs 2, Art 38 Abs 1 GG durch Vorkehrungen abwendbar
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung nach Maßgabe der Gründe bzgl des Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) zwischen Kanada und der Europäischen Union – Erfolglosigkeit der eA-Anträge bzgl der Unterzeichnung des Abkommens bzw des Beschlusses der Rats der Europäischen Union zum Abschluss von CETA mangels unmittelbarer Rechtswirkung – Folgenabwägung bzgl der vorläufigen Anwendung des Abkommens – drohende schwere Nachteile für Schutzgüter der Art 20 Abs 1, Abs 2, Art 38 Abs 1 GG durch Vorkehrungen abwendbar
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung nach Maßgabe der Gründe bzgl des Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) zwischen Kanada und der Europäischen Union – Erfolglosigkeit der eA-Anträge bzgl der Unterzeichnung des Abkommens bzw des Beschlusses der Rats der Europäischen Union zum Abschluss von CETA mangels unmittelbarer Rechtswirkung – Folgenabwägung bzgl der vorläufigen Anwendung des Abkommens – drohende schwere Nachteile für Schutzgüter der Art 20 Abs 1, Abs 2, Art 38 Abs 1 GG durch Vorkehrungen abwendbar