Stattgebender Kammerbeschluss: Vereinbarkeit des Abschlusses von Versicherungsverträgen nach dem sog. “Policenmodell” (§ 5a Abs 1 S 1 VVG aF) mit Unionsrecht als Frage von grundsätzlicher Bedeutung (hier: gem § 522 Abs 2 S 1 Nr 2 ZPO aF) – Berufungszurückweisung gem § 522 ZPO aF trotz grundsätzlicher Bedeutung verletzt Anspruch des Betroffenen auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) – Gegenstandswertfestsetzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch unvertretbare Handhabung der Vorlagepflicht gem Art 267 Abs 3 AEUV – Unionsrechtskonformität des Abschlusses von Versicherungsverträgen nach dem sog. “Policenmodell” gem § 5a Abs 1 S 1 VVG aF fraglich – Gegenstandswertfestsetzung
Vorabentscheidungsersuchen des BGH an den EuGH: Vereinbarkeit der Regelung über das Erlöschen eines Rücktritts- oder Widerrufsrechts ein Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie auch bei Nichtbelehrung des Versicherungsnehmers über das Recht zum Rücktritt oder Widerspruch mit Gemeinschaftsrecht
Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof zum Verbrauchergerichtsstand: Zum Erfordernis eines Vertragsschlusses mit Mitteln des Fernabsatzes im Falle der Unterzeichnung des Vertrages am Geschäftssitz des EU-ausländischen Vertragspartners nach vorvertraglicher Bindung auf Grund einer auf den Wohnsitzstaat des Verbrauchers ausgerichteten passiven Webseite
Betrug: Abgrenzung zwischen Tatmehrheit und Tateinheit im Sinne eines uneigentlichen Organisationsdelikts bei Einbindung in ein betrügerisches Geschäftskonzept; Beweiswürdigung hinsichtlich der Betrugsmerkmale
(Grundsicherung für Arbeitsuchende – Eingliederungsleistung – Arbeitsgelegenheit gegen Mehraufwandsentschädigung – kein Arbeitsverhältnis – kein Vergütungsanspruch – kein faktisches Arbeitsverhältnis – keine Vertragsanpassung – öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch bei fehlender Zusätzlichkeit der Arbeitsgelegenheit – Vermögensverschiebung – Rechtsgrund – Zuweisungsbescheid – kein Anspruch auf Verzinsung nach § 44 Abs 1 SGB 1 – sozialgerichtliches Verfahren – unechte notwendige Beiladung)