Nichtannahmebeschluss: Vollstreckung einer Freiheitsstrafe gegen einen 96-Jährigen mit dessen Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 S 1 GG) vereinbar – fachgerichtliche Ablehnung eines Vollstreckungsaufschubs (§ 455 Abs 3 StPO) nicht zu beanstanden – keine Bedenken hinsichtlich Sachaufklärung zum Gesundheitszustand des Betroffenen – besonderes Gewicht des staatlichen Strafanspruchs mit Blick auf Schwere des Schuldvorwurfs (Beihilfe zum Mord in 300.000 rechtlich zusammentreffenden Fällen im Konzentrationslager Auschwitz)
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überhöhte fachgerichtliche Anforderungen an das Vorliegen eines Rechtsschutzinteresse iS einer Beschwer verletzen Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) – hier: Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde (§ 311 StPO) gegen Versagung einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung im Falle des Zusammentreffens von Freiheits- und beglichener Geldstrafe – fehlende fachgerichtliche Ermessensausübung bzgl der Gesamtstrafenbildung – Gegenstandswertfestsetzung