Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Darlegung eines Verfahrensmangels – Verletzung rechtlichen Gehörs – Übernahme der Fahrkosten für die Anreise zur mündlichen Verhandlung – Ablehnung durch das LSG – Geltendmachung der Einwände erst nach der mündlichen Verhandlung
begehrte Förderung, bayerische Eigenheimzulage, verspätete Antragstellung, Antragsfrist von sechs Monaten nach Bezug, Abstellen in Förderpraxis auf Zeitpunkt des Bezugs laut erweiterter Meldebescheinigung und nicht auf tatsächliche Nutzungsaufnahme zu Wohnzwecken, erweiterte Meldebescheinigung als taugliche Grundlage in der Verwaltungspraxis, keine Auslegung der Förderrichtlinien durch Gericht, Verwaltungspraxis, kein Ermessensfehler, keine Willkür