Zur Abwägung von Schutz- und Geheimhaltungsbedürftigkeit schutzwürdiger Angaben bei einem die Rechte und Interessen des Beteiligten betreffenden Verwaltungsverfahren; zum Prüfprogramm des Fachsenats
Haftung des Wirtschaftsprüfers bei Kapitalanlageverlusten: Vertrauen des Anlegers in die Richtigkeit der Prospektangaben auf Grund eines überholten Bestätigungsvermerks in einem veröffentlichten Wirtschaftsprüfertestat