(Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger: Anordnungen von Haft zur Sicherung der Zurückweisung oder des Verbleibs im Transitbereich des Flughafens zur Sicherung der Abreise nach Verweigerung unerlaubter Einreise; Europarechtskonformität)
(Kein Finanzrechtsweg bei Verweigerung der Einsichtnahme in die Akten eines abgeschlossenen finanzgerichtlichen Verfahrens – Sachlicher Anwendungsbereich von § 23 GVGEG – Keine Übertragbarkeit der Regelung des § 21 GKG auf außergerichtliche Kosten)