Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des aus Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 GG folgenden Gebots eines effektiven Rechtsschutzes auch für unbemittelte Parteien
Überlanges Gerichtsverfahren – Entschädigungsklage – unangemessene Verfahrensdauer – sozialgerichtliches Verfahren – Prozessleitung und Gestaltungsspielraum des Ausgangsgerichts – Vorbereitungs- und Bedenkzeit von bis zu 12 Monaten – Einzelfallprüfung – förmliche Aussetzung des Verfahrens – gesteigerte Prozessförderungspflicht – Bedeutung des Verfahrensausgangs – Verurteilung zur Entschädigung in nicht schwerwiegenden Fällen – keine zusätzliche Feststellung der Überlänge im Tenor des Entschädigungsurteils – richterlicher Überprüfungsmaßstab des Entschädigungsgerichts – Kontrolldichte des Revisionsgerichts – Übertragung der Prozessvertretung des beklagten Landes auf die LSG-Präsidentin