Antrag auf Richterablehnung in einem PKH-Verfahren – Beiordnung eines Rechtsanwalts – fehlendes Vertrauensverhältnis – weitere Zustellung von Gerichtsbeschlüssen an den beigeordneten Rechtsanwalt – Besorgnis der Befangenheit des Richters – Zweifel an der Unvoreingenommenheit – Verfahrensverzögerung – Anweisung an Geschäftsstelle zur Zurückhaltung bei telefonischen Auskünften – sozialgerichtliches Verfahren
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch unberechtigte Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs – hier: Äußerung eines Richters im Verhandlungstermin, “ihn interessiere die Wahrheit nicht”, grob unsachlich und zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit offensichtlich geeignet