Zum Verhältnis von ungesicherten Direktzusagen mit durch Contractual Trust Arrangement gesicherten Direktzusagen; Vereinbarkeit mit europarechtlichen Wettbewerbsregeln; Auswahl des Glättungsverfahrens im Wirkbereich der Wirtschaftskrise war ermessensfehlerfrei
(Vorlage gemäß § 11 FGO – Pflicht zur Anrufung des Großen Senats bei beabsichtigter Abweichung von der Entscheidung eines anderen BFH-Senats – Aufwendungen für eine Adoption als außergewöhnliche Belastung)