Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ausgangskontrolle bei der Versendung fristwahrender Schriftstücke per Telefax und Berücksichtigung des Vortrags einer Gegenvorstellung im Rechtsbeschwerdeverfahren
Werklohnprozess: Gehörsverletzung bei Nichtberücksichtigung klarstellenden Vortrags in der Berufungsinstanz; Darlegung der Fristwahrung bei Arglistanfechtung des Vertrages
Verlegung eines anberaumten Verhandlungstermins aus erheblichen Gründen – Zeitliche Zumutbarkeit der Glaubhaftmachung – Übersehene Fortbildungsveranstaltung als erheblicher Grund
(Dieser BFH-Beschluss ist nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangen und deshalb mit BFH-Beschluss vom 24.11.2010 IV B 136/08 ersatzlos aufgehoben worden; er ist wirkungslos)