Markenbeschwerdeverfahren – „barösta kaffeebar (Wort-Bild-Marke)/Rösta (Unionsmarke)“ – Warenidentität und Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des gedanklichen In-Verbindung-Bringens – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne – kein Bekanntheitsschutz