Markenbeschwerdeverfahren – „Denk Getränk/Denk“ – zur rechtserhaltenden Benutzung – abweichende Benutzungsform – keine Änderung des kennzeichnenden Charakters der Marke – zur Kennzeichnungskraft – zur Warenidentität und -ähnlichkeit – zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit und -unähnlichkeit – teilweise Verwechslungsgefahr – teilweise unmittelbare Verwechslungsgefahr – teilweise Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung
Markenbeschwerdeverfahren – „ÖTZTAL Der Höhepunkt Tirols. The Peak of Tirol. (Wort- Bildmarke, IR-Marke)“ – keine Unterscheidungskraft – zur branchenüblichen Bezeichnungsgewohnheit