Markenbeschwerdeverfahren – „Positionsmarke, bestehend aus jeweils zwei sich kreuzenden Doppelnähten, aufgebracht auf der Rückseite der vorderen Hosentaschen einer Hose oder eines Rocks“ – kein von der Branchenüblichkeit erheblich abweichendes Gestaltungsmerkmal – keine Unterscheidungskraft
Markenbeschwerdeverfahren – „ASYCO (Wort-Bild-Marke)/SYKO (Gemeinschaftsbildmarke)“ – Warenidentität und –ähnlichkeit – keine hinreichende Zeichenähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung
Markenbeschwerdeverfahren – „MUT Partei (Wort-Bild-Marke)/MUT (Wort-Bild-Marke)“ – zur Kennzeichnungskraft: offene Bezeichnungen sind bei wenig fassbaren Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend – Warenidentität – Dienstleistungsähnlichkeit – unmittelbare Verwechslungsgefahr