Markenbeschwerdeverfahren – „We do more“ – Werbeaussage allgemeiner Art – keine Unterscheidungskraft – im Beschwerdeverfahren eingereichte Unterlagen zur Verkehrsdurchsetzung – Zurückverweisung an das DPMA
Markenbeschwerdeverfahren – „mysportworld Wir bewegen Dich (Wort-Bild-Marke)“ – beanspruchte Handelsdienstleistungen sind hinreichend konkret – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis