Haftung des vorläufigen mitbestimmenden Insolvenzverwalters: Zustimmung zur freihändigen Veräußerung eines Warenbestands; Pflicht zur Durchsetzung des Verkaufs mit Hilfe einer bei dem Insolvenzgericht zu erwirkenden Einzelanordnung bei Zustimmungsverweigerung des Schuldners
Markenbeschwerdeverfahren – „Lach- und Sachgeschichten“ – unzulässige Teilungsanmeldungen – teilweise Unterscheidungskraft – teilweise kein Freihaltungsbedürfnis – Möglichkeit der Verkehrsdurchsetzung – Zurückweisung an das DPMA
Markenbeschwerdeverfahren – „FRUUTA (Wort-Bild-Marke)/Fructa“ – zur Kennzeichnungskraft – Warenidentität – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung