Markenbeschwerdeverfahren – „ARCKODOC/FARCO-PHARMA“ – angenommene erhöhte Kennzeichnungskraft – unterstellte rechtserhaltende Benutzung – Warenidentität und enge –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer Zeichenserie – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Markenbeschwerdeverfahren – „ARCKOPLAT/FARCO-PHARMA“ – angenommene erhöhte Kennzeichnungskraft – unterstellte rechtserhaltende Benutzung – Warenidentität und enge –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer Zeichenserie – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Markenbeschwerdeverfahren – „ARCKOREL/FARCO-PHARMA“ – angenommene erhöhte Kennzeichnungskraft – unterstellte rechtserhaltende Benutzung – Warenidentität und enge –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer Zeichenserie – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Markenbeschwerdeverfahren – „TARCKOTAXEL/FARCO-PHARMA“ – angenommene erhöhte Kennzeichnungskraft – unterstellte rechtserhaltende Benutzung – Warenidentität und enge –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer Zeichenserie – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Markenbeschwerdeverfahren – „TARCKOREL/FARCO-PHARMA“ – angenommene erhöhte Kennzeichnungskraft – unterstellte rechtserhaltende Benutzung – Warenidentität und enge –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer Zeichenserie – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Markenbeschwerdeverfahren – „TARCKOPLAT/FARCO-PHARMA“ – angenommene erhöhte Kennzeichnungskraft – unterstellte rechtserhaltende Benutzung – Warenidentität und enge -ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer Zeichenserie – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Markenbeschwerdeverfahren – „ARCKOTAXEL/FARCO-PHARMA“ – angenommene erhöhte Kennzeichnungskraft – unterstellte rechtserhaltende Benutzung – Warenidentität und enge –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer Zeichenserie – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne