Markenbeschwerdeverfahren – „We move your success“ – zur Prüfung absoluter Schutzhindernisse – zur Begründungspflicht – zur Möglichkeit einer globalen Begründung – pauschale Zurückweisung ohne Differenzierung zwischen den einzelnen Waren und Dienstleistungen – Zurückverweisung an das DPMA – Kostenentscheidung – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Markenbeschwerdeverfahren – „Pappo/PAGO (IR-Marke)“ – Warenidentität – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – eine evtl. Bekanntheit der Widerspruchsmarke für Fruchtsäfte in Österreich genügt nicht zur Bejahung einer gesteigerten Kennzeichnungskraft im Inland