(Keine) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Arbeitsunfähigkeit wegen Corona-Erkrankung nicht glaubhaft gemacht, Keine geeignete Notfallvorsorge bei unvorhergesehener Verhinderung
Verletzung von Beteiligungsrechten des GVPA bei Erlassen über die Gewährung von Sonderurlaub zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen während der Corona-Pandemie