(Sozialgerichtliches Verfahren – Zurückverweisung gem § 170 Abs 2 SGG – absoluter Revisionsgrund: Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter gem Art 101 Abs 1 GG – nicht vorschriftsmäßige Besetzung der Richterbank – Entscheidung des Berichterstatters bzw des konsentierten Einzelrichters anstelle des Senats – Ermessensfehler – Nichtvorliegen der von der BSG-Rechtsprechung entwickelten Ausnahmetatbestände – objektiv grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gem § 160 Abs 2 Nr 1 SGG: rückwirkendes Verletztengeld – Übergangsgeld – Verletztenrente – Auslegung des § 46 Abs 3 Nr 2 SGB 7 und Nichtvorliegen höchstrichterlicher Rechtsprechung)
Arzthaftungsprozess: Entkräftung der Beweiskraft des Tatbestands durch das Sitzungsprotokoll; Befunderhebung bei einem Geburtsvorgang mit einem von Beginn an nur notdürftig reparierten CTG-Gerät
(Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache – Schwerbehindertenrecht – keine Vertretungsbefugnis eines freischaffenden Pflegeberaters im Widerspruchsverfahren – keine rechtliche Tätigkeit eines Pflegeberaters nach § 7a SGB 11 im Hinblick auf Leistungen anderer Träger – Darlegungsanforderungen)
Arbeitslosengeldanspruch bei beruflicher Weiterbildung – Minderung der Anspruchsdauer – Zeitraum der Förderung – Ende der Unterrichtsveranstaltungen – Förderungsfähigkeit bis zur Abschlussprüfung – enger zeitlicher und organisatorischer Zusammenhang