Vertragsarzt – Vergütung zeitgebundener und genehmigungsbedürftiger psychotherapeutischer Leistungen mit Mindestpunktwert auch bei Erbringung durch einen genehmigten Weiterbildungsassistenten
Vertragsärztliche Versorgung – Änderung der Berufsbezeichnung von Praktischer Arzt in Arzt für Allgemeinmedizin bei Fehlen einer fünfjährigen Weiterbildung – Änderung der Berufsbezeichnung mit zeitlicher Begrenzung ist rechtens – eventueller Wettbewerbsvorteil durch andere Berufsbezeichnung verstößt nicht gegen Verfassungsrecht