Stattgebender Kammerbeschluss: Zu Sorgfaltspflichten eines Pressefotografen bei der Weitergabe einer unverpixelten Fotografie einer Person an eine Zeitungsredaktion – hier: Verletzung der Pressefreiheit durch Verurteilung eines Fotografen nach § 33 KunstUrhG wegen Verbreitung eines Bildnisses entgegen §§ 22f KunstUrhG – Gegenstandswertfestsetzung